Infodesk
Thema FRNC
FR = Flame Retardant (Flammwidrig)
Nach Entfernen einer möglichen Zündquelle erlischt das Material in der Regel selbständig. Die Brandweiterleitung wird erschwert.
NC = Non Corrosive (Halogenfrei)
Im Brandfall entwickeln halogenhaltige Substanzen in Verbindung mit Wasser (Löschwasser) korrosive Gase, die andere Materialien z.B. in elektronischen Geräten angreifen. Hohe Folgeschäden sind kein Einzelfall.
Jede Eigenschaft kann für sich allein oder in der Kombination gefordert sein. Vorsicht: "Halogenfrei" ist nicht mit "FRNC" gleichzusetzen! Verschiedene Materialien und unterschiedliche Kabelaufbauten führen zu unterschiedlicher Bewertung bzgl. des Brandverhaltens. Es existieren Normen in welche die Leitungen nach erfolgter Prüfung eingruppiert werden. Diese Standards werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erarbeitet, wobei die Kriterien nicht immer identisch sind und somit leider nicht ohne weiteres vergleichbar.
Generell ist die Anforderung an den Leitungstyp, gem. der entsprechenden Norm zu beachten!
RoHS-Konformität (EU Richtlinie 2002/95/EG)
Alle von uns produzierten Kabel & Leitungen werden seit geraumer Zeit ausschließlich mit Materialien gefertigt, die o.g. Richtlinie entsprechen. Dabei ebenfalls berücksichtigt sind die Änderungen dieser Richtlinie seit 01.07.2008 bzgl. DecaBDE bzw. PFOS (2006/122/EG).
Die entsprechende Bestätigung über die Konformität können Sie sich ganz unkompliziert in unserem Download-Center "abholen".
Anhand unserer Testreihen und aufgrund der Aussagen unserer Kunden sind bzgl. der technischen Eigenschaften keine Veränderungen aufgetreten. Bei den optischen Eigenschaften sind in Einzelfällen kleine Farbabweichungen oder kleine Veränderungen in der Beschaffenheit der Manteloberfläche möglich. Dies ist auf die geänderten Inhaltsstoffe des Rohmaterials zurückzuführen.
Teilweise kann auch nach dem Stichtag 01.07.2006 nicht-konforme Ware eingesetzt werden. Es bestehen Ausnahmeregelungen bzw. keine Verbote für bestimmte Anwendungszwecke wie z.B. ortsunveränderliche Verbraucher oder Reparaturfälle.
In diesen Fällen bitten wir um Ihre Anfrage, da einzelne Artikel noch in nicht-konformer Ausführung zusätzlich vorrätig sind.
Selbstverständlich ist die verbleibende nicht-konforme Ware eindeutig gekennzeichnet. Auslieferungen erfolgen grundsätzlich RoHS-konform. Eine evtl. Lieferung nicht-konformer Ware erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Kunden und dessen ausdrücklicher Zustimmung!
REACH
(Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)
Mit REACH ist seit dem 01.06.2007 ein EU-weit geltendes Chemikalienrecht in Kraft getreten. Damit sollen Hersteller und Importeure von Chemikalien die Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen übernehmen.
Registrierungspflicht besteht für Stoffe, die in den Erzeugnissen in Mengen von mehr als 1t / p.a. und in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind.
Als Hersteller und Distributor von Kabel und Leitungen betrifft uns die Verordnung nicht unmittelbar. Diejenigen Unternehmen welche chemische Reinstoffe herstellen bzw. aus Drittländern importieren sind nach der Verordnung meldepflichtig.
Als Weiterverarbeiter bzw. Inverkehrbringer haben wir uns die Einhaltung der REACH Verordnung von unseren Vorlieferanten bestätigen zu lassen.
Stand 01/2010
Aktuell können wir Ihnen mitteilen, dass unsere Produkte keinen der Stoffe der SVHC-Kandidatenliste mit Stand Januar 2010, mit mehr als 0,1 Masseprozent enthält.
Ebenso können wir Ihnen bestätigen, dass das seit 01.05.09 verbotene
Dimethylfumarat (Biozid gegen Schimmelpilze), in unseren Produkten nicht
enthalten ist.
Die neu ergänzten Stoffe vom März bzw. Juni 2010 bedürfen noch der Prüfung.
Sobald uns die Ergebnisse vorliegen werden wir dies umgehend publizieren.
Die entsprechende Bestätigung können Sie sich ganz unkompliziert in unserem Download-Center "abholen".
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Verkaufsverpackungen:
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 01.01.09 fordert u.a, dass alle Verkaufsverpackungen, die grundsätzlich beim privaten Endverbraucher (Haushalt und vergleichbaren Anfallstellen) anfallen, in einem dualen System anzumelden sind ( § 6 Abs. 1 Satz 1 ).
Der Erstinverkehrbringer (i.d.R. Hersteller, Abfüller, Importeur) der Verkaufsverpackungen muss sich an einem dualen System beteiligen.
Transportverpackungen:
Hersteller und Vertreiber, die im Geltungsbereich der VerpackV Transportverpackungen, Umverpackungen und /oder Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, sind gem. § 4, § 5 bzw. § 7 VerpackV verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen zurückzunehmen und diese zu verwerten.
Gemäß § 11 VerpackV können sich Hersteller und Vertreiber zur Erfüllung ihrer Pflichten aus der VerpackV Dritter bedienen.
Hiermit bestätigen wir Ihnen
1. unsere Teilnahme am Dualen System INTERSEROH (Verkaufsverpackungen) und
2. die Vereinbarung mit INTERSEROH zur Entsorgung von Transportverpackungen
Unsere Vertragsnummer lautet 100901.
Die Teilnahmebescheinigung können Sie sich jederzeit im Download-Center abholen.
Bestehen noch Fragen zu diesen oder weiteren Themen? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.